Gesetzeslage: Was beim Anbau von Cannabis erlaubt ist – und was verboten

Cannabis-Pflanze Gesetzeslage
Quelle: Depositphotos / Autor jessicahyde

Die Neuregelung zum Cannabis-Konsum und -Anbau in Deutschland, gültig seit dem 1. April 2024, hat weiterhin Diskussionsstoff geliefert, ist jetzt aber in Kraft. Die Legalisierung kommt mit bestimmten Einschränkungen, besonders was die Anbaumenge angeht, sowie weiteren wichtigen Punkten für Anbauer. Ein Überblick über die derzeitige Gesetzeslage ist hier zu finden.

Erlaubte Praktiken im Cannabisanbau

Laut dem Bundesgesundheitsministerium dürfen seit dem 1. April 2024 Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch anbauen, wobei in Mehrpersonenhaushalten jede volljährige Person bis zu drei Pflanzen halten darf. Zudem ist das Aufbewahren von maximal 50 Gramm getrocknetem Cannabis pro Haushalt für den Eigenkonsum gestattet.

Der Anbau im eigenen Garten ist ebenfalls zulässig, unter der Bedingung, dass die Pflanzen vor Kindern und Diebstahl geschützt sind. Daher wird von Experten empfohlen, für zusätzliche Sicherheit ein abschließbares Gewächshaus zu verwenden.

Grenzen des Anbaus

Simon Kraushaar vom Hanfverband weist darauf hin, dass bei Indoor-Anbau pro Pflanze mit 35 bis 50 Gramm, bei Außenanbau sogar mit bis zu 100 Gramm Ertrag zu rechnen ist. Dies bedeutet, dass der Anbau von drei Pflanzen zu Ernten von bis zu 300 Gramm trockener Blüten führen kann – ein Vielfaches der erlaubten Höchstmenge von 50 Gramm.

Jegliche Erträge, die 50 Gramm übersteigen, müssen vernichtet werden. Privat angebautes Cannabis ist ausschließlich für den Eigenkonsum gedacht und darf nicht an andere weitergegeben, verschenkt oder verkauft werden. Die Entsorgung von überschüssigem Cannabis ist aktuell noch nicht gesetzlich geregelt.

Weitere wichtige Aspekte

Es ist erforderlich, dass das angebaute Cannabis sowie Pflanzen und Samen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte geschützt werden. Das Bundesgesundheitsministerium rät dazu, die Pflanzen und die Ernte in verschließbaren Schränken oder Räumlichkeiten aufzubewahren.

Auch muss darauf geachtet werden, dass die Nachbarschaft nicht unzumutbar belästigt oder gestört wird, wobei sich Geruchsbelästigungen durch den Einsatz von Lüftungs- oder Luftfiltersystemen minimieren lassen.



LETZTES UPDATE: 8.April 2024 von